Schutzkonzept FeG Rheinbach

„Wer einem wehrlosen Menschen Gewalt antut, beleidigt den, der ihn erschaffen hat.“
Sprüche 14,31a

Übersicht
1. Schutzmaßnahmen
2. Allgemeinde Regeln zur Arbeit mit Kindern, Teens und Jugendlichen
2.1. Erwartungen an Mitarbeiter
2.2. Ziel für Kinder / Teilnehmer
2.3. Verhaltenskodex
3. Für den Verdacht / Ernstfall
3.1. Hilfsangebote


1. Schutzmaßnahmen
1.     Jeder neue Mitarbeiter, der regelmäßig im Bereich Junge Gemeinde mitarbeiten möchte (oder bei Freizeiten mithelfen) muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
2.     Jeder Mitarbeiter unterschreibt einen Verhaltenskodex und verpflichtet sich zu einem angemessenen Umgang mit den Teilnehmern.
3.     Es gibt eine Vertrauensperson, an die sich Betroffene, Hilfe- und Ratsuchende wenden können.
4.     Die ganze Gemeinde wird regelmäßig für das Thema sensibilisiert und darüber Informiert (z.B. Vertrauensperson, Verhaltenskodex, Anlaufstellen…)
5.     Mitarbeiter bekommen Hilfestellung, wie sie sich im Ernstfall oder bei einem Verdacht verhalten sollten.
6.     Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt / Netzwerk Kinderschutz. 

2. Allgemeinde Regeln zur Arbeit mit Kindern, Teens und Jugendlichen:
1.     Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich.
2.     Teilnehmer sollten immer beaufsichtigt werden (unter normalen Umständen sollte keine Person unter 18 Jahre allein für Teilnehmer verantwortlich sein).
3.     Wenn möglich sollte das Programm von mindestens 2 Mitarbeitern durchgeführt werden.
4.     Bei vertraulichen Gesprächen sollte jemand anderes darüber in Kenntnis gesetzt werden und sich eine weitere Person im Gebäude aufhalten.
5.     Wir sollten eine positive Kritik- und Aufmerksamkeitskultur entwickeln.
6.     Berührungen sollen dem Alter des Teilnehmers angemessen sein und im Allgemeinen vom Teilnehmer ausgehen, nicht vom Mitarbeiter.

2.1 Erwartungen an Mitarbeiter
1.     Verhaltenskodex / allg. Regeln > mit neuen Mitarbeitern durchsprechen
2.     Wachsam
3.     Vertraulich
4.     Kinder fördern

2.2 Ziel für Kinder / Teilnehmer
1.     Stärken
2.     Sprachfähig machen (sie sich ihrer „Grenzen“ und Rechte bewusst machen)
3.     Mit Hilfsangeboten vertraut machen 

2.3 Verhaltenskodex:
Wir möchten, dass Kinder, Teens und Jugendliche eine positive Begegnung mit Gemeinde und Glauben haben und möchten uns dessen bewusstwerden, dass unser Verhalten und Umgang mit ihnen maßgeblich dazu beiträgt. Deshalb ist es uns wichtig, dass Teilnehmer geschützt und in ihrer Persönlichkeit und ihrem Selbstwert gestärkt werden.

1.     Selbst wenn sich Teilnehmer unangemessen verhalten sollten, begegne ich ihnen mit Respekt und ohne (verbale und nonverbale) Gewalt.
2.     Ich nehme die Grenzen der Teilnehmer wahr und respektiere sie (das betrifft vor allem die Intimsphäre, Schamgrenzen und kulturelle Grenzen).
3.     Ich respektiere den eigenen Willen jedes Teilnehmers.
4.     Ich achte stets auf einen offenen und transparenten Umgang mit Teilnehmern (d.h. ich achte z.B. darauf, dass stets eine dritte Person alles einsehen kann oder in Kenntnis gesetzt ist).
5.     Ich werde darauf achten, dass mein Verhalten keinen Teilnehmer beschämt, demütigt, herabsetzt, erniedrigt oder benachteiligt. Gleichzeitig trete ich aktiv gegen ein solches Verhalten ein.
6.     Ich halte eine gesunde körperliche Distanz zu den Teilnehmern. Ich vermeide Körperkontakt, der falsch interpretiert werden könnte.
7.     Ich nutze meine Rolle und Macht als Mitarbeiter nicht aus um Kinder sexuell zu nötigen oder unter Druck zu setzen.
8.     Ich nehme jegliche Grenzverletzung wahr. Wenn eine solche Grenzverletzung eintritt, schaue ich nicht weg. Ich dokumentiere meine Beobachtung und wende mich an unsere Vertrauensperson. // Ich werde in unserem Team Situationen ansprechen, die mit dem Verhaltenskodex nicht im Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.


3. Für den Verdacht / Ernstfall
Es ist zu beachten, dass ein Verdacht / Anschuldigung sowohl für Opfer als auch Täter gravierende Folgen haben kann. Deshalb ist es wichtig Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Eine klare Absprache mit der Vertrauensperson ist wichtig.

Was ist zu tun bei einem Verdacht:
1.     Ruhe bewahren!
2.     Wer beobachtet oder erfährt, dass gegenüber einem Teilnehmer/in Grenzen überschritten wurden, muss die Information möglichst detailliert aufschreiben und die Vertrauensperson umgehend informieren (sie entscheidet über weitere Schritte).
3.     Die verdächtige Person darf nicht direkt angesprochen werden.
4.     Eine Anschuldigung muss vertraulich behandelt werden. Nur wer den Fall überprüft, erhält die nötigen Informationen. Wer diese Vertraulichkeit bricht, wird dafür disziplinarisch belangt.
5.     Opfer und Verdächtiger werden von Anfang bis Ende mit Respekt behandelt.

Was ist zu tun, wenn sich jemand an mich wendet:
1.     Ruhe bewahren!
2.     Wer erfährt, dass gegenüber einem Teilnehmer/in Grenzen überschritten wurden, muss die Information möglichst detailliert aufschreiben und die Vertrauensperson umgehend informieren (sie entscheidet über weitere Schritte).
3.     Einem Kind wird geglaubt, bis das Gegenteil erwiesen ist.

3.1 Hilfsangebote:
Jugendamt Rheinbach
o   Beim Sekretariat 02226 917-600 nach einer 8b / anonymen Beratung fragen. Man wird entsprechend weitergeleitet und kann sich anonym im geschützten Rahmen über einen Verdacht oder eine konkrete Situation beraten lassen

Schutzraum (Bund FeG)
o   Anlaufstelle für Betroffene und Zeugen
o   schutzraum@feg.de
o   01577 899 4718

Hilfe-Portal sexueller Missbrauch (N.I.N.A. e.V.)
o   0800 22 55 530
o   hilfeportal@ubskm.bund.de

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt (Bonn)
o   0228 635 524
o   info@beratung-bonn.de

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern / Familien- und Erziehungsberatung (Jugendamt - Rhein-Sieg-Kreis)
o   Aachener Straße 16, 53359 Rheinbach
o   Fb.rheinbach@rhein-sieg-kreis.de
o   02226 927 85 660

Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder (Kreis Euskirchen)
o   Am Schwalbenberg 5, 53879 Euskirchen
o   familienberatung@kreis-euskirchen.de
o   02251 157 10

Sollte es sich um eine Kindeswohlgefährdung handeln, andere Anlaufstellen sind nicht erreichbar und es dringend notwendig zu reagieren, kann man sich auch an die Polizei wenden und entsprechende Hilfestellung bekommen