Angesichts der aktuellen Corona-Lage haben wir unser Hygienekonzept angepasst und die 3G-Regel eingeführt.
Konkret bedeutet es Folgendes:
- Ab Sonntag, dem 5. Dezember, gilt die 3G-Regel für das gesamte Gemeindeleben im Gemeindezentrum (Von-Wrangell-Str. 22; 53359 Rheinbach) und ist von den Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltungen und Angebote umzusetzen.
- So befremdlich dieser Gedanke auch ist, aber dafür ist eine Einlasskontrolle nötig, bei der alle Teilnehmer/innen ihren jeweiligen Status (geimpft / genesen / getestet) nachweisen müssen, um an der jeweiligen Veranstaltung/Angebot teilnehmen zu können.
- Um mit den Gottesdiensten pünktlich beginnen zu können, bitten wir um frühzeitiges Erscheinen, damit die Einlasskontrolle stressfrei abläuft. Wir gehen davon aus, dass es anfangs noch etwas länger dauert, aber mit zunehmender Routine wird auch die Kontrolle flüssiger.
- Für Nicht-Geimpfte ist ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer Antigen-Schnelltest eines Testzentrums (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich.
- Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Schüler/innen unter 16 Jahren gelten während der Schulzeit (außerhalb der Ferienzeit) aufgrund der Schultestung auch ohne Nachweis als getestet. Schüler/innen ab 16 Jahren weisen ihren Status durch die dafür ausgestellte Bescheinigung der Schule nach.
- Beim Ein- und Auslass sowie beim Bewegen im Gemeindezentrum und beim Singen besteht eine Maskenpflicht. Am Platz entfällt die Masken- und Abstands-Pflicht. Auf persönlichen Wunsch kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen und der Mindestabstand eingehalten werden.
- Mit der 3G-Regel entfällt die Anmeldung zum Gottesdienst und zum Kindergottesdienst.
Wie immer unterliegen die getroffenen Maßnahmen den behördlichen Vorgaben und werden bei Veränderungen der Lage angepasst.
Folge dem Link „Schutzkonzept“, um unser aktuelles Corona-Schutzkonzept runterzuladen.